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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Kann Arbeitgeber Schadensersatz fordern?

    Kann Arbeitgeber Schadensersatz fordern? Ja, Arbeitgeber können unter bestimmten Umständen Schadensersatz von ihren Arbeitnehmern fordern. Dies kann der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig Schaden am Eigentum des Arbeitgebers verursacht hat. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber die entstandenen Kosten für Reparaturen oder Ersatz einfordern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber den Schaden nachweisen muss und nicht einfach willkürlich Schadensersatz verlangen kann. Es empfiehlt sich daher, im Falle eines Schadensfalles rechtlichen Rat einzuholen.

  • Wann kann der Arbeitgeber Schadensersatz verlangen?

    Der Arbeitgeber kann Schadensersatz verlangen, wenn ein Arbeitnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt hat und dadurch ein Schaden entstanden ist. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Mitarbeiter vertrauliche Informationen an Dritte weitergibt oder Firmeneigentum mutwillig beschädigt. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber den Schaden nachweisen kann und dass die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers eindeutig nachgewiesen werden kann. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber Schadensersatzansprüche geltend machen, um den entstandenen Schaden zu kompensieren.

  • Kann mein Arbeitgeber mich auf Schadensersatz verklagen?

    Kann mein Arbeitgeber mich auf Schadensersatz verklagen, wenn ich durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten einen finanziellen Schaden verursacht habe? In solchen Fällen könnte Ihr Arbeitgeber rechtliche Schritte einleiten, um den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. Es ist wichtig, dass Sie sich an die geltenden Gesetze und Vorschriften halten, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen. Letztendlich hängt die Möglichkeit einer Schadensersatzklage von den spezifischen Umständen des Falls ab.

  • Wie können Arbeitgeber gerechtfertigte Gehaltsabzüge vornehmen, um beispielsweise Schadensersatz oder offene Rechnungen zu decken?

    Arbeitgeber können gerechtfertigte Gehaltsabzüge vornehmen, indem sie eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer treffen, die die Abzüge und den Grund dafür klar festlegt. Die Abzüge dürfen nicht den gesetzlichen Mindestlohn unterschreiten und müssen im Verhältnis zum Schaden oder der offenen Rechnung angemessen sein. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer über die Abzüge informieren und ihm die Möglichkeit geben, Einspruch einzulegen.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Playmobil Mobiler Reparaturservice
    Playmobil Mobiler Reparaturservice

    Das Reparaturservice-Fahrzeug ist zur Wartung und Reparatur der Flugzeuge schnell vor Ort. Mit der Schubstange werden die Flugzeuge und der mobile Kran rangiert und transportiert. Maße Fahrzeug mit Anhänger: 13,5 x 8 x 18 cm (LxTxH) Muss ein Flugzeug repa

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  • Schadensersatz bei Verkehrsunfällen (Almeroth, Thomas)
    Schadensersatz bei Verkehrsunfällen (Almeroth, Thomas)

    Schadensersatz bei Verkehrsunfällen , Zum Werk Das Nachschlagewerk befasst sich mit den vielfältigen Schadensgruppen, die im verkehrsrechtlichen Rechtsstreit relevant werden können. Insbesondere für die Rechtsanwaltschaft, die nur gelegentlich verkehrsrechtliche Fälle betreut, ist die Fülle der möglichen Anspruchsgrundlagen nur schwer erkennbar. Das neue Nachschlagewerk stellt die in Betracht kommenden Schadenspositionen systematisch vor und erläutert die erfolgreiche Geltendmachung näher. Die einzelnen Schadenspositionen werden in der Tiefe, auch mit Blick auf sehr spezielle Probleme erörtert. Vorteile auf einen Blick umfassender Überblick durch eine speziell auf das Schadensrecht bei Verkehrsunfällen zugeschnittene Darstellung ermöglicht auch verkehrsrechtsfremden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten eine schnelle Einarbeitung beinhaltet die aktuelle Literatur und Rechtsprechung mit Stand Anfang 2023 mit besonderem Hauptaugenmerk auf die Praxis Zielgruppe Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Richterinnen und Richter. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20231110, Produktform: Kartoniert, Autoren: Almeroth, Thomas, Auflage: 23001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Keyword: Haftung; Haftungsquote; Personenschaden; Sachschaden; Mithaftung; SGB; BGB; Verkehrsunfall, Fachschema: Recht~Prozess (juristisch) / Zivilprozess~Zivilprozess - Zivilprozessordnung - ZPO~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Schadensersatz, Zivilprozess, Thema: Verstehen, Seitenanzahl: XXXIII, Seitenanzahl: 686, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Produktverfügbarkeit: 02, Länge: 224, Breite: 141, Gewicht: 741, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0040, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

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  • Maneshkarimy, Faraz: Schadensersatz statt der Vindikation
    Maneshkarimy, Faraz: Schadensersatz statt der Vindikation

    Schadensersatz statt der Vindikation , Seit jeher wird der vindikatorische Herausgabeanspruch - als Prototyp des dinglichen Anspruchs - strikt von Ansprüchen schuldrechtlicher Art unterschieden. Dabei ist die dogmatische Klärung des Vindikationsanspruchs bis heute nicht erschöpfend gelungen und dessen genauer Inhalt noch immer umstritten. Insbesondere für die Frage nach der Anwendbarkeit von den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts auf den Vindikationsanspruch entfaltet diese Diskussion, welche durch die vielbeachtete Entscheidung des BGH vom 18.03.2016 (NJW 2016, 3235) nochmals deutlich an Brisanz gewonnen hat, praktische Bedeutung. Für Faraz Maneshkarimy bietet diese anhaltende Kontroverse um den Eigentumsherausgabeanspruch Anlass, um dessen Rechtsnatur und Verhältnis zu den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts unter Berücksichtigung der sog. Sperrwirkung des EBV im Rahmen einer tiefschürfenden Analyse auf den Grund zu gehen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 79.00 € | Versand*: 0 €
  • BSH Bosch, Siemens 00080159 Reibscheibe für Küchenmaschine (Modelle siehe Produktbeschreibung)
    BSH Bosch, Siemens 00080159 Reibscheibe für Küchenmaschine (Modelle siehe Produktbeschreibung)

    Bosch, Siemens 00080159 Reibscheibe Original Ersatzteil, ZubehörHochwertige QualitätPassgenaupassend für: 710014010 710014203 710014641 710014642 710014644 710014645 712020010 712020012 712020013 712020015 MCM2003 MCM2500 MCM2501 MCM2501US MCM3411EU MCM3500 MCM5000UC MCM5100 MCM5100CH MCM5100GB MCM5110 MCM5180 MCM5180CH MCM5180GB MCM5181 MCM5200 MCM5200UC MCM5280 MCM5281 MCM5300 MCM5300GB MCM5380 MCM5380GB MCM5525 MCM5525COE MCM5528 MCM5529 MCM5529RU MUM4008 MUM4400 MUM4405 MUM4405CH MUM4406 MUM4410DE MUM4420GB MUM4421 MUM4423 MUM4425 MUM4426 MUM4427 MUM4428 MUM4430 MUM4450 MUM4450EU MUM44K1 MUM4500 MUM4505 MUM4625 MUM4650 MUM4655EU MUM4657 MUM4675EU MUM46A1GB MUM46CR1 MUM46CR2 MUM46R1 MUM4701 MUM4756EU MUM4780 MUM47A1 MUM48010DE MUM48020DE MUM48120DE MUM48140DE MUM4825 MUM4830 MUM4832 MUM4835 MUM4855 MUM4856EU MUM4875EU MUM4880 MUM48A1 MUM48CR1 MUM48CR2 MUM48R1 MUM48R1GB MUM48W1 MUM50149 MUM50E32DE MUM51U10UC MUM52110 MUM52120 MUM52120AU MUM52120GB MUM52130 MUM52131 MUM52133 MUM52E32 MUM53143 MUM54020 MUM54230 MUM54230AU MUM54240 MUM54251 MUM54270DE MUM54420 MUM54520 MUM54530AU MUM54620 MUM54630AU MUM54720 MUM54920 MUM54920GB MUM54Q40 MUM54W41 MUM55761 MUM56320CH MUM56340 MUM56340AU MUM56740 MUM56S40 MUM56Z40 MUM57810 MUM57830 MUM57830GB MUM57860 MUM57860AU MUM57B22 MUM57B224 MUM58020 MUM58224 MUM58231 MUM58234 MUM58235 MUM58243 MUM58250 MUM58252RU MUM58253 MUM58257 MUM58258 MUM58420 MUM58720 MUM58720GB MUM58920 MUM58K20 MUM58L20 MUM58W56DE MUM59340GB MUM59343 MUM59363 MUM59N26DE MUM59N37DE MUM59S81DE MUM84MP1 MUM86MK1 MUMVC204CN MUMVC20QCN MUMVC20RCN MUMVH48BCN MUMX25CLDE MUMX25GLDE MUMX30GXDE MUMX50GXCN MUMX50GXDE MUMXL40G MUMXX40G MUMXX40GGB MUZ4DS1 MUZ4DS3 MUZ5VL1 MUZ8DS1 MUZ8MP1 MUZXLVL1 MUM4420UC MUM4422UC MUM4635UC MUM4750UC MUM4525 MUM4555 MUM4555EU MUM4420 MUZ4DS2 MUM4523 MUM4570 MUM4570EU MUM4590CH MUM4419 MUM4655 MUM4655GB MUM4655IL MUM4750 MUM4750EU MUM4770 MUM4770EU MUM47Z1 MK1000 MK100076 MK1001 MK100299 MK1004 MK10041 MK10051 MK14050 MK14052 MK1500 MK15001 MK15002 MK1509 MK30201 MK30201EU MK30211 MK30211EU MK30211RK MK30231 MK30241 MK35211 MK35211EU MK35218 MK35241EU MK442046 MK445046 MK51000 MK51000UC MK51800 MK52800 MK53000 MK53000CH MK53800 MK53800CH MK55290 MK55400 MX4503 MX4596 MZ5RS02 MK102316 MK498316 MK498516

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  • Was ist das Umtausch- bzw. Rückgaberecht im Tierfachmarkt für Hundegeschirre?

    Das Umtausch- bzw. Rückgaberecht im Tierfachmarkt für Hundegeschirre kann von Geschäft zu Geschäft unterschiedlich sein. In der Regel bieten die meisten Geschäfte jedoch ein Umtausch- oder Rückgaberecht innerhalb einer bestimmten Frist an, solange das Hundegeschirr unbenutzt und in einwandfreiem Zustand ist. Es ist ratsam, sich vor dem Kauf über die genauen Bedingungen des Umtausch- bzw. Rückgaberechts zu informieren.

  • Welcher Arbeitgeber?

    Das hängt davon ab, auf welchen Arbeitgeber sich die Frage bezieht. Es gibt viele verschiedene Arbeitgeber in verschiedenen Branchen und Bereichen. Um eine konkrete Antwort zu geben, müsste der spezifische Arbeitgeber genannt werden.

  • Ist es möglich, in der Gewährleistung Schadensersatz zu fordern?

    Ja, es ist möglich, in der Gewährleistung Schadensersatz zu fordern. Wenn ein Produkt mangelhaft ist oder nicht den vereinbarten Eigenschaften entspricht, kann der Käufer vom Verkäufer Schadensersatz verlangen. Dies kann beispielsweise die Kosten für Reparaturen oder den Ersatz des defekten Produkts umfassen.

  • Was ist das Rückgaberecht und die Gewährleistung beim Ringkauf?

    Das Rückgaberecht beim Ringkauf bezieht sich auf die Möglichkeit, den Ring innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zurückzugeben. Die genaue Dauer und Bedingungen können je nach Händler variieren. Die Gewährleistung hingegen bezieht sich auf die gesetzliche Verpflichtung des Händlers, für Mängel am Ring einzustehen und diese zu beheben oder den Ring umzutauschen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre.

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